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Richtlinien zur Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein langfristig strategischer Erfolgsfaktor nicht nur für AIGO-TEC, sondern auch für die Zulieferer. Mit der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeit für Lieferanten von AIGO-TEC wird nachhaltiges Wirtschaften aktiv eingefordert.

Als Fundament unternehmerischen Handelns begründen vier Werte die Unternehmenskultur von AIGO-TEC: Begeisterung, Wertschätzung, Integrität und Disziplin. Diese Werte wollen wir innerhalb unseres Unternehmens und in unseren Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten leben.

Gemeinsam mit ihren Lieferanten will AIGO-TEC Innovation und Höchstleistung auf nachhaltige Weise fördern und sicherstellen. Unsere Philosophie der Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigen Erwartungen und Pflichten: im Fokus stehen Zuverlässigkeit, Transparenz, Kommunikation und Nachhaltigkeit. Ziel dieser Richtlinie zur Nachhaltigkeit ist daher die Festlegung eines gemeinsamen Leistungsstandards, Aufklärungsarbeit, und das Engagement für einen verantwortungsbewussten Geschäftsbetrieb.

Die Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten formuliert Standards und definiert die Anforderungen an unsere Lieferanten: die Einhaltung international anerkannter Menschen- und Arbeitnehmerrechte, die Ächtung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, die Einhaltung gesetzlicher Normen und Umweltrichtlinien sowie vorsorgenden Umweltschutz, und die Einhaltung und Förderung von geschäftsethischem Verhalten. Wir erwarten außerdem, dass unsere direkten Lieferanten die Einhaltung dieser Richtlinie durch ihre Unterauftragnehmer und -lieferanten sicherstellen. Sie sind aufgefordert, die Inhalte dieser Richtlinie an alle Beteiligten ihrer Lieferkette weiterzugeben und deren Einhaltung aktiv zu fördern.

Die Richtlinie basiert auf unseren unternehmensweiten „Grundsätzen zur sozialen Verantwortung“. Außerdem orientiert sie sich an international anerkannten Prinzipien und Konventionen wie dem Global Compact der Vereinten Nationen (http://www.unglobalcompact.org) und den International Labor Standards der ILO (http://www.ilo.org). Des Weiteren müssen alle Geschäftsaktivitäten innerhalb der Lieferkette die lokalen Gesetze erfüllen. Wenn nationale gesetzliche Regelungen, internationale Gesetzesbestimmungen, Branchenstandards und die vorliegende Richtlinie das gleiche Thema behandeln, sind stets die jeweils strengeren Bestimmungen anzuwenden.

 

Richtlinie zur Nachhaltigkeit für Lieferanten von AIGO-TEC 

I. Arbeitsbedingungen/Personal

A) Vermeidung von Kinderarbeit

In keiner Phase der Produktion darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten.

 

B) Löhne und Sozialleistungen, Arbeitszeiten

Vergütung und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhne, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebener Sozialleistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den einschlägigen ILO-Konventionen entsprechen, je nachdem, welche Regelung strenger ist. Überstunden sollten nur freiwillig erbracht werden müssen, und den Beschäftigten ist nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu gewähren.

 

C) Freie Wahl der Beschäftigung

Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt werden, ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen.

 

D) Vereinigungsfreiheit

Arbeiter müssen offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Repressalien, in welcher Form auch immer, befürchten zu müssen. Sie müssen das Recht haben, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen.

 

E) Gesundheit und Sicherheit

Der Arbeitgeber gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

 

II. Umweltstandards

A) Umweltverantwortung

Unternehmen müssen hinsichtlich der Umweltproblematik nach dem Vorsorgeprinzip verfahren, Initiativen zur Förderung von mehr Umweltverantwortung ergreifen und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

 

B) Umweltfreundliche Produktion

In allen Phasen der Produktion muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anwendung und Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologien – geprägt durch den Einsatz von Strategien zur Emissionsreduzierung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung – zu.

 

C) Umweltfreundliche Produkte

Alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die Umweltschutzstandards ihres jeweiligen Marktsegments erfüllen. Dies schließt alle bei der Produktion eingesetzten Materialien und Stoffe ein. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, müssen identifiziert sein. Für sie ist ein Gefahrenstoff- Management einzurichten, damit sie durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und entsorgt werden können.

 

III. Business-Ethik

A) Korruptionsbekämpfung

Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten.

 

B) Diskriminierungsverbot

Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt für Benachteiligung beispielsweise aufgrund Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.

 

C) Sicherheit & Qualität

Alle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung die vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können.

 

Nachhaltigkeit

Nachhaltiges Handeln stützt sich auf ein Drei-Säulen-Konzept von ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklung, die miteinander in Wechselwirkung stehen. Durch den Bericht „Our common future“ der so genannten Brundtland-Kommission, der Kommission der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung, fand das Konzept der Nachhaltigkeit im Jahr 1987 zum ersten Mal weltweite Beachtung. Die Brundtland-Kommission definierte nachhaltige Entwicklung als eine Entwicklung, die "die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen befriedigt, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen“. Obwohl der Bericht bereits vor Jahren veröffentlicht wurde, haben seine Themen nicht an Aktualität verloren. Mit diesem Bericht folgte die Brundtland-Kommission der Forderung des „Club of Rome“ aus dem Jahr 1972 nach einer nachhaltigen Entwicklung. Gegründet 1968, widmet sich der „Club of Rome“ unter globaler Perspektive den Ursachen und inneren Zusammenhängen der wirtschaftlichen, ökologischen, politischen und demographischen Situation und Entwicklung auf der Welt.

Revision 1 vom 21.02.2019